Rahmenvereinbarung nach §17c KHG

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In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 28. Febraur 2014 im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen. 

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Nachfolgend finden Sie die Gesamtdokumentation der Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG mit allen Änderungen im Jahr 2013.

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