Schlüsselfortschreibung vom 13. September 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2016: Übernommene Änderungen zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung

In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der o. g. Schlüsselfortschreibung  im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.

Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel für stationäre Entgeltarten (Zusatzentgelte, NUB-Entgelte) und Entgeltarten nach PEPPV 2016 mit Wirkung zum 1.1.2016.