Informationen zu Entgeltschlüsseln

Nachstehend finden Sie Informationen zu den Entgeltschlüsseln, die Sie für die Abrechnung im Rahmen des elektronischen Datenaustausches benötigen. Zunächst müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ihre Einrichtung hat gegenüber dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. schriftlich den Beitritt zur Rahmenvereinbarung Datenübertragung erklärt.
  2. Ihre Einrichtung hat den Anbindungstest erfolgreich abgeschlossen und ist an das Datenaustauschverfahren angebunden.
  3. Zwischen Ihrer Einrichtung und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. besteht eine gültige Vereinbarung hinsichtlich der Angemessenheit der Zimmerzuschläge. Sollte dies nicht der Fall sein, stehen Ihnen die Kollegen der Abteilung "Wahlleistung Unterkunft" als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Entgeltschlüssel Wahlleistung Unterkunft („Zimmerzuschläge“)

Um vereinbarte Entgelte sowie die entsprechenden Entgeltschlüssel einzusehen, nutzen Sie die Suchfunktion unter Ihre Entgeltschlüssel. Verwenden Sie ausschließlich die dort aufgelisteten Entgeltschlüssel zur Übermittlung der Rechnungsdaten. 

Die Entgeltschlüssel für die Wahlleistung Unterkunft umfassen insgesamt acht Stellen. Die beiden ersten Stellen weisen den Zimmertyp aus:

Einbettzimmer

54

Zweibettzimmer

55

Differenzzuschlag

56

Komfortzuschlag

57

 

Die Stellen 3 bis 6 sind für den Fachabteilungsschlüssel vorgesehen. (z. B. "0100" für die Fachabteilung "Innere Medizin" etc.)

Die siebte Stelle ist eine fortlaufende Nummer und zeigt die Zimmerkategorien.

Die achte Stelle weist aus, ob es sich um einen Gesamtzuschlag (G) oder einen Reservierungszuschlag (R) handelt.

Beispiele:

Einbettzimmer, Kategorie 1, Innere Medizin, Gesamtzuschlag: 

5401001G

Einbettzimmer, Kategorie 1, Innere Medizin, Reservierungszuschlag: 

5401001R

Zweibettzimmer, Kategorie 3, Allgemeine Chirurgie, Gesamtzuschlag:  

5515003G

Ein Reservierungszuschlag kann nur für das Freihalten eines Einbettzimmers in Ansatz gebracht werden. (vgl. hierzu die "Allgemeinen Regelungen zur Gemeinsamen Empfehlung“ lfd. Nr. 6.) Einer gesonderten Vereinbarung bedarf es nicht. Vielmehr werden die zu den Gesamtzuschlägen gehörenden Reservierungszuschläge automatisch generiert. 

Sofern hinsichtlich Ihrer Daten z.B. betreffend die Höhe der Entgelte oder der aufgeführten Fachabteilungen Unstimmigkeiten vorliegen, kontaktieren Sie uns bitte.

E-Mail

 entgeltschluessel(at)pkv.de 

Telefon

(0221) 99 87 – 24 40

PC-Fax

(0221) 99 87 – 24 41

 

Entgeltschlüssel für medizinische Leistungen

Um einen reibungslosen Ablauf im elektronischen Rechnungsdatenaustausch sicherzustellen, werden auch die von Ihnen verwendeten Entgeltschlüssel für medizinische Leistungen benötigt. Bitte senden Sie uns hierzu die folgenden Anlagen Ihrer derzeit gültigen Entgeltvereinbarung an krankenhaus(at)pkv.de:

  • E2
  • E3.1
  • E3.2
  • E3.3
  • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ("NUB")