Nachtrag vom 1.4.2020 mit Anpassungen des Datenaustauschverfahrens zur Umsetzung des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes in den technischen Abrechnungsverfahren

Mit dem Nachtrag vom 1.4.2020 wurden Anpassungen des Datenaustauschverfahrens zur Umsetzung des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes in den technischen Abrechnungsverfahren vereinbart. Hierzu wurde auch vereinbart, die Prüfungen auf Pflegeentgelte bei den Versicherungsunternehmen bis zum 21.4.2020 auszusetzen, um den Krankenhäusern sowie den betroffenen Herstellern bei der Umsetzung individueller Lösungen entsprechenden Spielraum aufgrund des extrem kurzfristigen Umsetzungszeitraumes zu verschaffen und so das Ausweichen aus Papierabrechnungen zu vermeiden (Anlage 1).

Aufgrund von Hinweisen seitens der Krankenhäuser, dass ein Großteil der betroffenen Fälle noch nicht abgerechnet werden konnte, wurde eine Verlängerung der Frist zur Aussetzung der Prüfroutinen um zwei Wochen bis zum 5.5.2020 im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung vereinbart (Anlage 2).