Datenübermittlung nach § 17c Abs. 5 KHG, Nachtrag vom 30.9.2024 zum 1.10.2024

Der vorliegende Nachtrag regelt auf Basis der RSV-Prophylaxeverordnung vom 10.9.2024 und der Ergänzungsvereinbarung vom 26.09.2024 zur Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2024 (Fallpauschalenvereinbarung 2024 – FPV 2024) und 2025 (Fallpauschalenvereinbarung 2025 – FPV 2025) die Datenübermittlung und den zu verwendenden Entgeltschlüssel für das Zusatzentgelt ZE176 - Nirsevimab für Fälle ab Aufnahmedatum 1.10.2024.