Datenübermittlung nach § 17c Abs. 5 KHG, Nachtrag vom 31.10.2024 zum 1.11.2024

Dieser Nachtrag enthält eine Klarstellung zum Zeitpunkt der Befüllung des IBE-Segments, die Ergänzung des Zuschlags "Implantateregisteraufwandsvergütung" sowie eine Anpassung der Fehlercodes.