Klarstellungen zum Nachtrag vom 1.4.2020 - Übermittlung von Abrechnungsdaten zu krankenhausindividuell vereinbarten

Mit dem Nachtrag vom 1.4.2020 informierten wir Sie über die Anpassung der Datenübermittlung mit Krankenhäusern aufgrund dringender gesetzlicher Änderungen zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser in der aktuellen Situation.

Ergänzend wurde zwischen den Vereinbarungspartnern kurzfristig eine Klarstellung zur elektronischen Übermittlung der Abrechnung krankenhausindividuell vereinbarter Entgelte abgestimmt, für die noch keine Budgetvereinbarung vorliegt und deren vereinbarte Entgelte in geeigneter Weise um den Pflegeentgeltbetrag zu kürzen sind (siehe Nachtragsregelungen zum Jahreswechsel). Zu den folgenden Konstellationen wurden gleichlautend Klarstellungen zum Vorgehen abgestimmt (siehe Anlage):

·       die Höhe des Pflegeentgeltes übersteigt die vereinbarte Entgelthöhe eines Falles,

·       elektronische Übermittlungsoptionen bis 21.4.2020 von Abrechnungen zu Fällen mit Aufnahme vor dem 1.4.2020 und   Entlassungen nach dem 1.4.2020 (Überlieger).