Nachtrag vom 1.4.2020 mit Wirkung zum 01.04.2020

In der Anlage übersenden wir Ihnen nun den nun mit der DKG abgestimmten Nachtrag zur Rahmenvereinbarung.

Der Nachtrag umfasst u. a. folgende Regelungen:

  • Umsetzung des fallbezogenen Zuschlags i. H. v. 50,00 € nach § 21 Abs. 6 KHG in der Somatik und Psychiatrie für alle voll- und teilstationären Fälle zur pauschalen Abgeltung von Preis- und Mengensteigerungen für den Zeitraum vom 1.4.2020 – 30.6.2020,
  • Aussetzung neuer Entlassungs-/Verlegungsgründe bei beatmet verlegten/beatmet entlassenen Patienten während der Pandemie,
  • Erhöhung des Pflegeentgeltwertes nach § 15 Abs. 2a KHEntgG von 146,55 auf 185,00 EUR für Belegungstrage ab 1.4.2020 unabhängig vom Aufnahmedatum.

Zur Frage der Abbildung von „Überlieger-Fällen“ vom 31.3.2020 zum 1.4.2020 sind dem Nachtrag Hinweise und Beispieldaten beigefügt (Anlage 2). Aufgrund der extrem kurzen Umsetzungsfrist, die keine flächendeckende Abbildung in den Abrechnungssystemen zum 1.4.2020 zulässt, sollen maschinelle Prüfungen des Pflegeentgeltwertes ab dem 1.4.2020 für 21 Tage ausgesetzt werden, um automatisierte Zurückweisung von Rechnungen zu vermeiden.