Mit dem Nachtrag vom 3.6.2020 zum 9.6.2020 wurde die Erweiterung der Entgeltschlüsselsystematik in Bezug auf
die Entgeltschlüssel für Coronatests nach § 26 KHG (76CT9999, C5CT9999) vereinbart. Die Entgeltschlüssel sind in der Schlüsselfortschreibung vom 3.6.2020 zum 9.6.2020 mit Wirkung zum 1.1.2020 bereits aufgenommen. Da hierfür jedoch die Entgeltschlüsselsystematik erweitert werden musste, wurde neben der Schlüsselfortschreibung ein kurzfristiger Nachtrag für die Vereinbarung der Entgelte erforderlich.