Ergänzungsvereinbarung vom 18.06.2020 zum 19.06.2020 zum Nachtrag vom 3.6.2020 mit Wirkung zum 9.6.2020

Gemäß der Vereinbarung nach § 26 Abs. 2 KHG wurde mit Nachtrag vom 3.6.2020 ein Zusatzentgelt für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Krankenhaus zwischen DKG und PKV-Spitzenverband vereinbart.

In den Fällen, in denen bereits für ab dem 14.05.2020 aufgenommene Patienten eine Schlussrechnung an das Krankenversicherungsunternehmen übermittelt wurde, wurde vereinbart, dass anstelle einer Stornierung und Neuberechnung eine Abrechnung des Zusatzentgeltes bis spätestens zum 19.06.2020 (Rechnungseingang beim Krankenversicherungsunternehmen) über eine Nachtragsrechnung möglich ist.

Zur praktischen Umsetzung der Vereinbarung nach § 26 Abs. 2 KHG wird die Frist zur o. g. Nachtragsrechnung gemäß § 2 Abs.2 Satz 3 vom 19.6.2020 auf dem 30.6.2020 verlängert.