Schlüsselfortschreibung vom 26.8.2020 zum 3.9.2020 mit Wirkung zum 1.1.2019 und 1.1.2020

Schlüsselfortschreibung vom 26.8.2020 zum 3.9.2020 mit Wirkung zum 1.1.2019, 1.1.2020 bzw. mit separat ausgewiesenem Gültigkeitszeitpunkt.

Die Zuschläge gem. § 21 Abs. 6 KHG zur Vergütung der höheren Aufwendungen der Krankenhäuser bei der Materialbeschaffung laufen zum 30.9.2020 aus. Nach aktuellem Stand des Entwurfs zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sollen hierfür Zuschläge nach § 5 Abs. 3g KHEntgG vereinbart werden.