Schlüsselfortschreibung vom 23.9.2020 zum 1.10.2020 mit Wirkung zum 1.10.2020

Schlüsselfortschreibung vom 23.9.2020 zum 1.10.2020 mit Wirkung zum 1.10.2020.

Diese Entgeltschlüssel werden unter dem Vorbehalt technisch verlängert, dass die Vereinbarung nach § 9 Absatz 1a Nr. 9 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) über Vorgaben für Zuschläge nach § 5 Absatz 3i KHEntgG (Coronamehrkostenzuschlagsvereinbarung) entsprechende Regelungen vorsieht.