Schlüsselfortschreibung PEPPV 2021 vom 1.12.2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 bzw. 1.1.2020

Nachfolgend stellen wir Ihnen die PKV-relevanten Inhalte der o. g. Schlüsselfortschreibung zum Jahreswechsel für den Bereich PEPP zur Verfügung.

Schlüsselfortschreibung PEPPV 2021 vom 1.12.2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 bzw. 1.1.2020. Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel für stationäre, teilstationäre und stationsäquivalente Entgeltarten und dient der Umsetzung des PEPPV-Entgeltkataloges für das Jahr 2021. Sie enthält auch Entgeltschlüssel für Entgeltarten, die rückwirkend ab 1.1.2020 gelten und gesondert ausgewiesen sind.