Schlüsselfortschreibung vom 6.12.2021 mit Wirkung zum 1.1.2022 bzw. 1.1.2021 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V


Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel für stationäre, teilstationäre und stationsäquivalente Entgeltarten und dient der Umsetzung des PEPPV-Entgeltkataloges für das Jahr 2022. Sie enthält auch Entgeltschlüssel für Entgeltarten, die rückwirkend gültig ab 1.1.2021 gelten und gesondert ausgewiesen sind.