In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der 12. Fortschreibung im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die final abgestimmten Änderungen zur Verfügung.