In Abstimmung mit der DKG wurden die PKV-Relevanten Änderungen des Nachtrags vom 20.05.2015 zum § 301-Verfahren für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die final abgestimmte Fassung der Änderungen in Form eines separaten Nachtrags für das PKV-Verfahren zur Verfügung.