Nachtrag vom 10.06.2015: PKV-Relevante Änderungen infolge des Nachtrags vom 20.05.2015 zum § 301-Verfahren mit Wirkung zum 01.07.2015 bzw. 01.01.2016

In Abstimmung mit der DKG wurden die PKV-Relevanten Änderungen des Nachtrags vom 20.05.2015 zum § 301-Verfahren für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die final abgestimmte Fassung der Änderungen in Form eines separaten Nachtrags für das PKV-Verfahren zur Verfügung.