Nachtrag vom 11. Dezember 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 bzw. 1. Mai 2018

Wir stellen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 11. Dezember 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 bzw. 1. Mai 2018 zur Fortschreibung vom 20.September 2013 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG zur Verfügung.

Zur Nachvollziehbarkeit der Änderungen wird der Nachtrag zusätzlich mit und ohne Änderungsmarkierung zur Verfügung gestellt.