Nachtrag vom 17. Juni 2014 zur 2. Fortschreibung zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung nach § 17c KHG

Nachfolgend stellen wir Ihnen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 17. Juni 2014 zur 2. Fortschreibung vom 20. September 2013 zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung nach § 17c KHG.

Der Nachtrag enthält Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen im Kontext der 2. Fortschreibung der Rahmenvereinbarung (Nachträge 1, 2, 3, 8), Änderungen infolge der 12. Fortschreibung im GKV-Verfahren (Nachtrag 7) sowie Hinweise zu Einzelthemen, insbesondere zur Übermittlung von Selbstbehalte im Standard- und Basistarif (Nachträge 5, 9), Aktualisierung des Session Key (AES anstelle TripleDES, Nachtrag 6), Fortschreibung der Entgeltsystematik im Bereich Wahlleistung Unterkunft (Nachtrag 4) und redaktionelle Korrektur einzelner Beispieldatensätze (Nachträge 10, 11, 12).

Die Regelungen des Nachtrags treten zum 1. Januar 2015 in Kraft.