Nachtrag vom 19.4.2018 mit Wirkung zum 1.7.2018 bzw. 1.1.2019

Wir stellen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 19. April 2018 mit Wirkung zum 1. Juli 2018 bzw. 1.Januar 2019 zur Fortschreibung vom 20.September 2013 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG zur Verfügung.

Zur Nachvollziehbarkeit der Änderungen wird der Nachtrag mit Änderungsmarkierung zur Verfügung gestellt.