Wir stellen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 21. Dezember 2016 mit Wirkung zum 1.1.2017 zur Rahmenvereinbarung für die Datenübermittlung nach § 17c KHG zur Verfügung.
Der Nachtrag enthält u. a. die notwendigen Entgeltschlüssel zur Abrechnung des Zuschlags für Klinische Sektionen nach § 5 Abs. 3b KHEntgG, des Pflegezuschlags nach § 8 Abs. 10 KHEntgG, des erhöhten Pflegezuschlags nach § 8 Abs. 10 Satz 5 KHEntgG, des Fixkostendegressionsabschlags nach § 4 Abs. 2b KHEntgG sowie einen Hinweis über die gemäß SEPA-Verfahren zugelassenen Zeichen für die Angabe der Rechnungsnummer.