Nachtrag vom 21. Dezember 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017

Wir stellen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 21. Dezember 2016 mit Wirkung zum 1.1.2017 zur Rahmenvereinbarung für die Datenübermittlung nach § 17c KHG zur Verfügung.

Der Nachtrag enthält u. a. die notwendigen Entgeltschlüssel zur Abrechnung des Zuschlags für Klinische Sektionen nach § 5 Abs. 3b KHEntgG, des Pflegezuschlags nach § 8 Abs. 10 KHEntgG, des erhöhten Pflegezuschlags nach § 8 Abs. 10 Satz 5 KHEntgG, des Fixkostendegressionsabschlags nach § 4 Abs. 2b KHEntgG sowie einen Hinweis über die gemäß SEPA-Verfahren zugelassenen Zeichen für die Angabe der Rechnungsnummer.