Nachtrag vom 22. Dezember 2015

In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus dem Nachtrag vom 22. Dezember 2015 im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.

PKV-relevant sind die vereinbarten neuen Entgelte, welche den Krankenhäusern die Abrechnung von Zuschlägen für die Finanzierung von Mehrkosten auf Grund von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ab dem 1.1.2016 ermöglichen.

Darüber hinaus wurde ein Hinweis eingeführt, dass die Verweise auf die gesetzlichen Grundlagen noch nicht an die Änderungen des KHSG angepasst wurden. Notwendige Verweise auf die neuen Fassungen werden mit „(Neu)“ gekennzeichnet. Dies betrifft insbesondere den Pflegezuschlag, der unter dem bestehenden Schlüssel auch für die Abrechnung nach den Regelungen des KHSG verwendet werden kann.