PKV Leistungserbringer
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Rahmenvereinbarung nach §17c KHG

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Nachtrag vom 22. Februar 2016

Wir stellen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 22.2.2016 mit Wirkung zum 1.3.2016 zur Rahmenvereinbarung für die Datenübermittlung nach § 17c KHG zur Verfügung.

Der Nachtrag setzt die PKV-relevanten Änderungen des Nachtrags vom 22.2.2016 (Umstellung des Verschlüsselungsalgorithmus auf AES) aus dem GKV-Bereich um.

Die Datenübermittlung ist ab dem 1.3.2016 mit dem dann nicht mehr zulässigen Triple-DES Algorithmus nicht mehr möglich.