In Abstimmung mit der DKG wurden die PKV-Relevanten Änderungen infolge des Nachtrags vom 16.10.2014 zum § 301-Verfahren für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die final abgestimmte Fassung der Änderungen in Form eines Nachtrags zur 2. Fortschreibung der Rahmenvereinbarung vom 20.09.2013 zur Verfügung.