Nachtrag vom 7. Juli 2016

Wir stellen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 7.7.2016 mit Wirkung zum 1.10.2016 zur Rahmenvereinbarung für die Datenübermittlung nach § 17c KHG zur Verfügung.

Der Nachtrag setzt die PKV-relevanten Änderungen des Nachtrags vom 6.6.2016 aus dem GKV-Bereich um.

Der Nachtrag enthält insbesondere Änderungen der technischen Anlage auf Grund der Abkündigung von ISDN. Darüber hinausgehend enthält der Nachtrag weitere Änderungen. Erläuternde Hinweise wurden dem Nachtrag vorangestellt.

Bitte beachten Sie, dass Nachtrag 4 (Mitaufnahme von gesunden Neugeborenen) abweichend zum 1.4.2017 in Kraft tritt.