Schlüsselfortschreibung vom 19. April 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2016: Übernommene Änderungen zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung

In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der o. g. Schlüsselfortschreibung  im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen. Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel für stationäre Entgeltarten (Zusatzentgelte, NUB-Entgelte), Entgeltarten nach PEPPV 2016 sowie Korrekturen mit Wirkung zum 1.1.2016.