Schlüsselfortschreibung vom 2. Februar 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2016: Übernommene Änderungen zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung

In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der o. g. Schlüsselfortschreibung  im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.

Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel für stationäre Entgeltarten (Zusatzentgelte, NUB-Entgelte, gesonderte Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 2a KHEntgG) sowie Entgeltarten nach PEPPV 2016 mit Wirkung zum 1.1.2016 bzw. 1.1.2015. Die Schlüsselfortschreibung enthält weiter redaktionelle Korrekturen für Zusatzentgelte sowie NUB-Entgelte (redaktionell bzw. Änderung des Gültigkeitsdatums).