Schlüsselfortschreibung vom 2. Februar 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2016 und 1. Januar 2017: Übernommene Änderungen zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung

In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der o. g. Schlüsselfortschreibung  im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.

Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel für stationäre Entgeltarten (Zusatzentgelte, NUB-Entgelte)  mit Wirkung zum 1.1.2016 sowie 1.1.2017.