In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der o. g. Schlüsselfortschreibung im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel für stationäre Entgeltarten (Zusatzentgelte, NUB-Entgelte) mit Wirkung zum 1.1.2016 sowie 1.1.2017.