Schlüsselfortschreibung vom 2. Juli 2014 mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zur Vereinbarung nach § 301 SGB V - Übernommene Änderungen zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung

In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 2. Juli 2014 im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.

Die Schlüsselfortschreibung enthält neue Entgeltschlüssel für stationäreEntgeltarten sowie die Beendigung des Entgeltschlüssels 76097084 zum 1. Juli 2014.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die final abgestimmte Schlüsselfortschreibung zur Verfügung.