Schlüsselfortschreibung vom 26. April 2017 zum 04. Mai 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2017: Übernommene Änderungen zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung.

In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der o. g. Schlüsselfortschreibung  im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.