Schlüsselfortschreibung vom 27. Januar 2015 mit Wirkung zum 1. Januar 2015

In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 27. Januar 2015 im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.

Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel für stationäre (Zusatzentgelte, NUB-Entgelte) und teilstationäre Entgeltarten sowie Entgeltarten nach PEPPV 2015.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die abgestimmten, PKV-relevanten Änderungen zur Verfügung.