Schlüsselfortschreibung vom 7. Dezember 2015 mit Wirkung zum 1. Januar 2016 - PEPPV 2016: Übernommene Änderungen zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung

In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 7. Dezember 2015 (PEPPV 2016) im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.

Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel auf Basis der PEPPV 2016, insbesondere für die Entgeltarten PEPP vollstationär, teilstationär, Zusatzentgelte und ergänzende Tagesentgelte. Darüber hinaus enthält die Fortschreibung die Beendigung der Gültigkeit von Entgelten zum 31.12.2015 bzw. 31.12.2016 sowie zwei Entgeltarten, die rückwirkend zum 1.1.2015 vereinbart werden (CV005700, CN005700).

Entgeltschlüssel aus der PEPP 2015, die ohne Änderung in 2016 weitergelten, sind nachrichtlich enthalten.

Die Schlüsselfortschreibung finden Sie zusätzlich im Excel-Format.

Weiterhin erhalten Sie Hinweise zur Weitergeltung von Zusatzentgelten.