Schlüsselfortschreibung vom 9. Dezember 2014 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 - PEPPV 2015: Übernommene Änderungen zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung

In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 9. Dezember 2014 (PEPPV 2015) im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.

Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel auf Basis der PEPPV 2015, insbesondere für die Entgeltarten PEPP vollstationär, teilstationär, Zusatzentgelte, ergänzende Tagesentgelte sowie Korrekturen (Beendigung von Entgeltschlüsseln für Zusatzentgelte zum 31.12.2014).

Weiterhin erhalten Sie Hinweise zur Weitergeltung von Zusatzentgelten.

Die Schlüsselfortschreibung stellen wir Ihnen auch in Excel-Format zur Verfügung.