Schlüsselfortschreibung vom 9. September 2014 mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zur Vereinbarung nach § 301 SGB V - Übernommene Änderungen zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung

In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 9. September 2014 im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.

Die Schlüsselfortschreibung enthält neue Entgeltschlüssel und Korrekturen für stationäre Entgeltarten sowie neue Entgeltschlüssel für Entgeltarten nach PEPPV 2014.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die final abgestimmte Schlüsselfortschreibung zur Verfügung.