In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 9. September 2014 im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
Die Schlüsselfortschreibung enthält neue Entgeltschlüssel und Korrekturen für stationäre Entgeltarten sowie neue Entgeltschlüssel für Entgeltarten nach PEPPV 2014.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die final abgestimmte Schlüsselfortschreibung zur Verfügung.