Schlüsselfortschreibung zur Vereinbarung nach § 301 SGB V vom 1. April 2014 - Übernommene Änderungen zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung

In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 1. April 2014 im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die final abgestimmte Schlüsselfortschreibung zur Verfügung.