Sonderschlüsselfortschreibung vom 7. September 2014 zur Vereinbarung nach § 301 SGB V - Übernommene Änderungen zur Rahmenvereinbarung mit der DKG zur Datenübermittlung

Ziel der Sonderschlüsselfortschreibung ist die Bereinigung der Dokumentation der Entgeltarten um  nicht mehr nutzbare Entgeltschlüssel, insbesondere Entgeltschlüssel zu Abteilungspflegesätzen, Sonderentgelten, nicht mehr gültigen Zusatzentgelten u. ä.

In Abstimmung mit der DKG wurden die Inhalte der Sonderschlüsselfortschreibung für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die final abgestimmte Fassung in Form einer Aktualisierung des Entgeltkatalog (Anhang A zu Anlage 2) zur Verfügung. Die Gültigkeit der als gelöscht markierten Entgeltschlüssel wurde formal zum 07.09.2014 beendet.