PKV Leistungserbringer
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Rahmenvereinbarung nach §17c KHG

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Schlüsselfortschreibung vom 2.6.2026 zum 9.6.2026 mit Wirkung zum 1.1.2025, 1.1.2026 bzw. separat ausgewiesenem Gültigkeitszeitraum

Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel für stationäre Entgeltarten (Zusatzentgelte nach Anlage 4 und 6 FPV und NUB-Entgelte) sowie PEPP-Entgelte (NUB-Entgelte und krankenhausindividuell vereinbarte Zusatzentgelte).

Mit Inkrafttreten des KHAG zum 15.4.2026 wurden die Zusatzentgelte für Corona-Testungen gemäß § 26 KHG gestrichen. Die entsprechenden Entgeltschlüssel werden daher beendet. Die Zusatzentgelte sind für alle ab dem Tag des Inkrafttretens des KHAG aufgenommenen Patientinnen und Patienten nicht mehr abrechenbar. Für das Einpflegen der Änderungen in der Rahmenvereinbarung zur Datenübermittlung nach § 17c Abs. 5 KHG soll ein separater Nachtrag vereinbart werden.