PKV Leistungserbringer
PKV Leistungserbringer

Rahmenvereinbarung nach §17c KHG

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Schlüsselfortschreibung vom 9.10.2026 zum 16.10.2026 mit Wirkung zum 1.1.2025, 1.1.2026 bzw. separat ausgewiesenem Gültigkeitszeitraum

Die Schlüsselfortschreibung enthält die PKV relevanten Änderungen zu stationären und teilsttaionären Entgelten. Darunter Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG (Anlage 4 und 6 FPV), nach § 6 Abs 2 KHEntgG (NUB), Leistungen nach §6 Abs. 1 KHEntgG tagesbezogen teilstationär und das Entgelt für Pflege am Bett/je Tag sowie Korrekturen für Zusatzentgelte nach § 6 Abs 2 KHEntgG. 

Im Bereich der PEPPV Zusatzentgelte nach Anlage 4, Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden § 7 Satz 1 Nr. 5 BPflV und Korrekturen der Zusatzentgelte nach Anlage 4.