Die Schlüsselfortschreibung enthält die PKV relevanten Änderungen zu stationären und teilsttaionären Entgelten. Darunter Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG (Anlage 4 und 6 FPV), nach § 6 Abs 2 KHEntgG (NUB), Leistungen nach §6 Abs. 1 KHEntgG tagesbezogen teilstationär und das Entgelt für Pflege am Bett/je Tag sowie Korrekturen für Zusatzentgelte nach § 6 Abs 2 KHEntgG.
Im Bereich der PEPPV Zusatzentgelte nach Anlage 4, Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden § 7 Satz 1 Nr. 5 BPflV und Korrekturen der Zusatzentgelte nach Anlage 4.