Schlüsselfortschreibung zur Umsetzung der Entgelte für Corona-Antigentests gem. § 26 Abs. 2 KHG vom 2.11.2020 zum 6.11.2020 mit Wirkung zum 15.10.2020.
Nachfolgend finden Sie die in Abstimmung mit der DKG aktualisierte Dokumentation der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG mit allen bis zum Juli 2021 veröffentlichten Änderungen.