Nachtrag vom 18.12.2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 und 1.7.2021.
Schlüsselfortschreibung vom 9.12.2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 bzw. mit separat ausgewiesenem Gültigkeitsdatum
Schlüsselfortschreibung PEPPV 2021 vom 1.12.2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 bzw. 1.1.2020
Schlüsselfortschreibung zur Umsetzung der Entgelte für Corona-Antigentests gem. § 26 Abs. 2 KHG vom 2.11.2020 zum 6.11.2020 mit Wirkung zum 15.10.2020.
Schlüsselfortschreibung vom 23.9.2020 zum 1.10.2020 mit Wirkung zum 1.10.2020
Nachfolgend stellen wir Ihnen die PKV-relevanten Inhalte der o. g. Schlüsselfortschreibung zur Verfügung.
3. Fortschreibung der Datenübermittlung nach § 17c Abs. 5 KHG vom 10.7.2020 mit Wirkung zum 1.1.2021
Nachtrag zur Vereinbarung nach § 17c Abs. 5 KHG vom 1.7.2020 zum 1.7.2020.
In der Anlage übersenden wir Ihnen die Ergänzungsvereinbarung vom 18.06.2020 zum 19.06.2020 zum Nachtrag vom 3.6.2020 mit Wirkung zum 9.6.2020.
Mit dem kurzfristigen Nachtrag vom 3.6.2020 zum 9.6.2020 wurde die Erweiterung der Entgeltschlüsselsystematik in Bezug auf
die Entgeltschlüssel für Coronatests nach § 26 KHG (76CT9999, C5CT9999) vereinbart.
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