Mit dem Nachtrag vom 1.4.2020 wurden Anpassungen des Datenaustauschverfahrens zur Umsetzung des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes in den technischen Abrechnungsverfahren vereinbart...
Mit dem Nachtrag vom 1.4.2020 wurden Anpassungen des Datenaustauschverfahrens zur Umsetzung des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes in den technischen Abrechnungsverfahren vereinbart
Mit dem Nachtrag vom 1.4.2020 informierten wir Sie über die Anpassung der Datenübermittlung mit Krankenhäusern aufgrund dringender gesetzlicher Änderungen zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser in der aktuellen Situation.