Nachtrag vom 24.1.2024 mit Wirkung zum 01.07.2024

Nachtrag vom 24.1.2024 mit Wirkung zum 01.07.2024

Der Nachtrag zur 4. Fortschreibung regelt die technische Umsetzung des Meldenachweises nach § 36 Implantateregistergesetz (IRegG). Die Übermittlung des Meldenachweises zählt zu den abrechnungsbegründenden Unterlagen und erfolgt mit der Entlassungsanzeige im dafür vorgesehenen Segment (IBE). Die Spezifikation der dafür festgelegten Schnittstelle wurde am 30.11.2023 vom Implantateregister Deutschland (IRD) veröffentlicht. Im Nachtrag wird klargestellt, dass die mit dem IBE-Segment vom Krankenhaus an die Krankenkasse übermittelten Angaben wie Hash-String, Produktzuordnung und Hashwert der Meldebestätigung des Implantateregisters zu entnehmen und in dieser Form zu übertragen sind. Der Probebetrieb des IRD für Brustimplantate geht bis zum 30.6.2024, Beginn des Regelbetriebes ist am 1.7.2024.

Des Weiteren enthält der Nachtrag Fehlercodes für spezifische Fehler der Prüfstufe 3 im Zusammenhang mit der Verwendung des IBE-Segmentes.