Datenübermittlung nach § 17c Abs. 5 KHG, Nachtrag vom 19.2.2024 zum 1.4.2024, 1.5.2024 und 1.7.2024

Datenübermittlung nach § 17c Abs. 5 KHG, Nachtrag vom 19.2.2024 zum 1.4.2024, 1.5.2024 und 1.7.2024

Der Nachtrag enthält Angaben zur Operationalisierung der speziellen sektorengleichen Vergütung nach §115f SGB V (Hybrid-DRG), die Abrechnung von Wahlleistungen in Verbindung mit tagesstationärer Behandlung sowie die Regeleung zur technischen Umsetzung des Meldenachweises Implantatebezogener Eingriffe (IBE).