Datenübermittlung nach § 17c Abs. 5 KHG, Nachtrag vom 24.4.2024 zum 1.5.2024 und 1.7.2024

Datenübermittlung nach § 17c Abs. 5 KHG, Nachtrag vom 24.4.2024 zum 1.5.2024 und 1.7.2024

In diesem Nachtrag sind Klarstellungen zu Berechnungsschemata und Abschlagentgelte gemäß der Vereinbarungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) und § 9 Abs. 1 Nr. 6 der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) zur Unterlagenübermittlung für die Budgetverhandlungen, sowie für den Zuschlag zur Sicherstellung und Förderung der Kinder- und Jugendmedizin aufgenommen worden.

Darüber hinaus wird für den Fall eines implantatebezognenen, meldepflichtigen Eingriffs geregelt, dass für Privatversicherte die noch keine KVNR haben, diese hilfsweise über das Feld "Vertragskennzeichen" beim Krankenversicherungsunternehmen beauftragt werden kann. 

Des Weiteren wurde die neue Fachabteilung "Palliativmedizin Kinder"  aufgenommen.