Schlüsselfortschreibung vom 12.2.2019 zum 19.2.2019 mit Wirkung zum 1.1.2018 bzw. 1.1.2019

Wir stellen Ihnen die mit der DKG abgestimmten Schlüsselfortschreibung vom 12.2.2019 zum 19.2.2019 mit Wirkung zum 1.1.2018 bzw. 1.1.2019 zur Verfügung.

Der vereinbarten Weitergeltungsregelung entsprechend wurde die Erweiterung der Gültigkeit von Entgeltarten zu den weitergeltenden Zusatzentgelten ZP34, ZP46, ZP61 bis Ende 2019 in die Schlüsselfortschreibung aufgenommen. Diese Entgeltarten, die mit Wirksamwerden einer neuen Budgetvereinbarung durch krankenhausindividuell vereinbarte Zusatzentgelte (ZP2019-65, -64 und -63) abgelöst werden, waren versehentlich bereits zum Jahresende beendet worden.