Wir stellen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 13.6.2019 mit Wirkung zum 1.7.2019 bzw. 1.1.2020 zur Fortschreibung vom 20.September 2013 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG zur Verfügung.