Der Nachtrag vom 09.02.2021 zur Korrektur des Nachtrages vom 18.12.2020 bezieht sich auf die Berechnungsschemata zum Abschlag bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen und dem Zuschlag beim Hebammenförderprogramm nach § 4 Abs. 10 KHEntgG.
Der Nachtrag vom 09.02.2021 zur Korrektur des Nachtrages vom 18.12.2020 bezieht sich auf die Berechnungsschemata zum Abschlag bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen und dem Zuschlag beim Hebammenförderprogramm nach § 4 Abs. 10 KHEntgG.