Nachtrag vom 09.02.2021 zur Korrektur des Nachtrages vom 18.12.2020

Der Nachtrag vom 09.02.2021 zur Korrektur des Nachtrages vom 18.12.2020 bezieht sich auf die Berechnungsschemata zum Abschlag bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen und dem Zuschlag beim Hebammenförderprogramm nach § 4 Abs. 10 KHEntgG.