In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 7. Dezember 2015 (PEPPV 2016) im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 4. Dezember 2015 (FPV 2015) im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 03.11.2015 im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 03.09.2015 im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
Nachfolgend stellen wir die uns durch die DKG übermittelte finale Fassung der Schlüsselfortschreibung vom 7. September 2015 zur Bereinigung von nicht mehr nutzbaren Entgeltschlüsseln zur Verfügung.
In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 30. Juni 2015 im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
In Abstimmung mit der DKG wurden die PKV-Relevanten Änderungen des Nachtrags vom 20.05.2015 zum § 301-Verfahren für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 23. April 2015 im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
Nachfolgend finden Sie die in Abstimmung mit der DKG aktualisierte Gesamtdokumentation der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG mit allen bis zum 30. April 2015 veröffentlichten Änderungen.
In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der Schlüsselfortschreibung vom 27. Januar 2015 im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.