Wir stellen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 11. Dezember 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 bzw. 1. Mai 2018 zur Fortschreibung vom 20.September 2013 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG zur Verfügung.
Nachfolgend stellen wir die PKV-relvanten Inhalte der genannten Schlüsselfortschreibung zum Jahreswechsel für den Bereich DRG (FPV 2018) zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie die in Abstimmung mit der DKG aktualisierte Dokumentation der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG mit allen bis zum November 2017 veröffentlichten Änderungen.
Wir stellen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 18. September 2017 mit Wirkung zum 1.Oktober 2017 und 1. Januar 2018 zur Fortschreibung vom 20.September 2013 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG zur Verfügung.
In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der o. g. Schlüsselfortschreibung im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der o. g. Schlüsselfortschreibung im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.