Zur Vermeidung möglicher Probleme in der Abrechnung wurde die Gültigkeit der in der o. g. Schlüsselfortschreibung ursprünglich zum 31.12.2016 beendeten Entgeltschlüssel zum Teil bis zum 31.12.2017 verlängert.
Wir stellen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 21. Dezember 2016 mit Wirkung zum 1.1.2017 zur Rahmenvereinbarung für die Datenübermittlung nach § 17c KHG zur Verfügung.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die finale Schlüsselfortschreibung (Bereinigung) zum 24.12.206 zur Verfügung. Mit der Schlüsselfortschreibung wird die jährliche, 2014 begonnene, Bereinigung nicht mehr genutzter Entgeltschlüssel fortgesetzt.
In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der o. g. Schlüsselfortschreibung im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
Wir stellen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 7.7.2016 mit Wirkung zum 1.10.2016 zur Rahmenvereinbarung für die Datenübermittlung nach § 17c KHG zur Verfügung.
In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der o. g. Schlüsselfortschreibung im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
In Abstimmung mit der DKG wurden PKV-relevante Änderungen aus der o. g. Schlüsselfortschreibung im GKV-Verfahren nach § 301 SGB V für die Datenübermittlung nach § 17c KHG (PKV-Verfahren) übernommen.
Wir stellen den mit der DKG abgestimmten Nachtrag vom 22.2.2016 mit Wirkung zum 1.3.2016 zur Rahmenvereinbarung für die Datenübermittlung nach § 17c KHG zur Verfügung.